Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich: Für alle Vereinbarungen, Angebote, Abschlüsse, Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klein GmbH. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen und zusätzlich ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Klein GmbH und werden schriftlich bestätigt.
Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der Klein GmbH erbracht werden. Für den Einsatz von Subunternehmen und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
Entwürfe, Schutzrechte: Entwürfe die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme, Datensätze und Modelle bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Das Urheberrecht und das Recht auf Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Reinzeichnungen, Entwürfen, Originalen, Filmen und Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtschutzes sind, ist ohne Genehmigung von uns nicht zulässig. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenen Zahlungsverpflichtungen frei.
Vertragsabschluss: Die Klein GmbH nimmt Ihre Bestellung per E-Mail, per Brief, Telefax und Telefon entgegen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Wir empfehlen Aufträge grundsätzlich schriftlich zu übermitteln. Der Eingang Ihrer Bestellung wird durch uns mit einer E-Mail bestätigt. Die Klein GmbH händigt dem Kunden auf Wunsch vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Klein GmbH nicht zu vertreten.
Angebote/Preise: Die Angebote und Preise sind grundsätzlich freibleibend und gelten ab Lager Wenigumstadt. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Offensichtliche Fehler im Angebot, auch Kalkulations- und Schreibfehler sind nicht bindend und können berichtigt werden. Alle Preise sind in Euro angegeben zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn, es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Klein GmbH zur sofortigen Zahlung fällig. Der schuldende Betrag ist mit 5 % über dem Basiszins nach § 1 DÜG, mindestens aber mit 10 % zu verzinsen. Die Klein GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitgehenden Schadens vor. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Klein GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus dem laufenden Vertrag verpflichtet.
Toleranzen: Technische Änderungen, farbliche Abweichungen sowie geringe Maßtoleranzen aufgrund von Materialeigenschaften sind vorbehalten. Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge, Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten beim jeweiligen Papier-, Folie- oder Materialhersteller.
Lieferungen und Termine: Von der Klein GmbH angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellung von den Kunden genannten Fixterminen sind von der Klein GmbH nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. Wir sind zu Teillieferung und deren Berechnung berechtigt. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor. Eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen, insbesondere für Schilder, für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
Verarbeitung und Lagerung: Die Klein GmbH liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Klein GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Klein GmbH die erforderlichen Auskünfte einzuholen. Für den Fall dass das vereinbarte Materialien wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Klein GmbH berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, incl. der Nebenkosten beglichen sind. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren treten sie mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt von der Klein GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der Klein GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch gemacht, muss der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich erklärt werden.
Mängelrügen: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen. Bei Handelsgeschäften gelten im Übrigen die §§ 377 f. HGB. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Klein GmbH. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist die Klein GmbH nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Klein GmbH durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Klein GmbH zum Erlöschen. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden. Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge.
Haftung: Die Klein GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen. Die Klein GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Waren oder Entwürfe entstehen. Insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Markenrechtsverletzungen, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren oder Entwürfe in Verbindung stehen.
Baugenehmigung: Bei Baumaßnahmen, Montagen von Leuchtkästen sowie Leuchtwerbung, Fahnen und Fahnenmasten, Banner und Spanneinrichtungen, Schilder an und über Verkehrswegen, Schilder zur Signalisierung von Gebäuden und Wegkennzeichnungen sowie Schilder aller Art und anderen Baumaßnahmen gilt die VOB/B. Baugenehmigungen sind vom Auftraggeber vor Beginn der Baumaßnahmen beim zuständigen Amt einzuholen. Für Schäden und Zahlungen die durch das nicht einholen der Baugenehmigung eintreten , stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Datenschutz: Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.
Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Aschaffenburg.
Abwehrklausel: Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich wiedersprechen.
Schlussbestimmungen: Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbeziehungen“ rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.